Wichtige Hinweise zur GEMA-Meldung für Chöre

Der Chorverband Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die GEMA-Meldung für Veranstaltungen innerhalb von 14 Tagen NACH der durchgeführten Veranstaltung an den stv. Schatzmeister des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, Herrn Wilfried Fischer, übermittelt werden müssen.

Der Chorverband ist gemäß den Änderungen des Vertrages zwischen dem Deutschen Chorverband und der GEMA verpflichtet, die GEMA-Meldungen am Ende eines jeden Quartals an die GEMA weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie: Wird die GEMA-Meldung verspätet eingereicht, kann dies eine Strafzahlung nach sich ziehen.

Das Formular für die GEMA-Meldung können die Chöre auf der Webseite des Chorverbandes Rheinland-Pfalz (direkter Link: www.cv-rlp.de/index.php?page=chorverwaltung) herunterladen. Das Formular kann direkt am Computer ausgefüllt werden. Die Anschrift von Herrn Fischer ist in das Formular bereits eingefügt.

Der Chorverband weist darauf hin, dass die GEMA-Meldungen nicht an die Geschäftsstelle gerichtet werden sollen.
Bei Fragen steht Herr Fischer unter fischer (ät)cv-rlp.de zur Verfügung.

 

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